Innerhalb des Kassenbereichs
Gruppenverträge der Notarkassen
Die Notarkasse München und die Ländernotarkasse Leipzig führen in ihrem Tätigkeitsbereich die Pflichtversicherungen einheitlich durch. Zu diesem Zweck unterhalten sie jeweils einen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungsvertrag, der u.a. die Berufshaftpflichtversicherung der Notare mit der Mindestversicherungssumme von € 500.000,00, die daran anknüpfende Anschlussversicherung zur Erhöhung der Versicherungssumme auf € 1 Mio. sowie die Haftpflichtversicherung für Notariatsverwalter und Notarassessoren umfasst. In diesen Verträgen ist jeweils die Notarkasse Versicherungsnehmerin und die Notare sind versicherte Personen. Es handelt sich um eine Versicherung für fremde Rechnung gemäß § 43 VVG.
Der Notarversicherungsfonds betreut für die Ländernotarkasse Leipzig den Haftpflichtversicherungsvertrag, den diese für die Notare in den Notarkammern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen unterhält. Im Rahmen dieser Vertragsbetreuung bearbeitet der Notarversicherungsfonds alle nach dem 01.09.2007 verursachten Versicherungsfälle und nimmt statistische Auswertungen vor.
Freiwillige Versicherungen
Auch im Tätigkeitsbereich einer Notarkasse können sich Notare – abhängig von Umfang und Art ihrer Amtstätigkeit – freiwillig höher versichern (für die gesamte Amtstätigkeit oder im Einzelfall).